Bischöfliches Ordinariat Speyer

Referent/in Personalentwicklung – Pastorales Personal und Beratungssysteme (m/w/d)

  • Speyer
  • Festanstellung
  • Vollzeit

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf ALLE.JOBS – Kennziffer: 968659

Über die Position

Die Abteilung Personalentwicklung im Bistum Speyer verantwortet die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden des Bischöflichen Ordinariats und seiner Außenstellen sowie die Personalentwicklung des pastoralen Personals. Darüber hinaus koordiniert und entwickelt sie die diözesanen Beratungssysteme – Gemeindeberatung, Coaching, Supervision, die Beratung irritierter Systeme im Kontext sexualisierter Gewalt sowie die Konfliktlotsen – kontinuierlich weiter.

Als Referent/in für Personalentwicklung und Beratungssysteme verantworten Sie die Personalentwicklung des pastoralen Personals sowie die Koordination und Weiterentwicklung der diözesanen Beratungsangebote. Dabei stärken Sie die Qualifizierung pastoraler Mitarbeitender und entwickeln die Beratungssysteme bedarfsgerecht und zukunftsorientiert weiter.

Aufgaben

Profil

Wir bieten

Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Arbeitsvertragsrecht in Anlehnung an TVöD-VKA (je nach Qualifikation) in der gültigen Fassung.

Kontakt

Das klingt nach genau dem richtigen Schritt für Sie?
Dann übermitteln Sie uns bis zum 20.08.2026 bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (idealerweise Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse in einem PDF) über das Bewerbungsformular auf unserer Karriereseite.

Sie haben noch Fragen zur Position?
Für Fragen zur Position wenden Sie sich gerne an die Abteilungsleiterin:

Frau Luisa Bingemann
Tel.: 06232 102-149
Mail: luisa.bingemann@bistum-speyer.de

Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Personen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers oder einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen. Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerber/innendaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie im Amtsblatt der Diözese Speyer (OVB 2/2019 Seite 1120). Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung von Daten auf elektronischem Weg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten (Bewerbungsunterlagen) übernommen werden
kann.